Geschmacksmuster
(Designschutz)
Ein von Ihnen entwickeltes Design können Sie mit einem Geschmacksmuster schützen. Dabei kann ein nationales Geschmacksmuster (zum Beispiel mit Wirkung für Deutschland), ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster (mit Wirkung für die Europäische Gemeinschaft) oder auch ein internationales Geschmacksmuster angemeldet und eingetragen werden.
Darüber hinaus gewährt Ihnen das so genannte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster innerhalb von drei Jahren ab der ersten Veröffentlichung Ihres Designs Schutz für die Europäische Gemeinschaft, ohne dass eine Anmeldung eingereicht und Gebühren gezahlt werden müssen.
Unabhängig davon, für welche Schutzvariante Sie sich entscheiden – wir beraten Sie gern und nehmen Ihnen sämtliche Formalitäten ab.