Patente

Patente

Patentschutz kann für gewerblich anwendbare Erfindungen erwirkt werden, vorausgesetzt, sie sind neu und beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit. Hierfür ist es notwendig, dass die Erfindung entweder national (z.B. nur in Deutschland), als europäische oder auch als internationale Patentanmeldung bei dem jeweils zuständigen Patentamt eingereicht wird. Für die hierbei notwendigen Formalitäten stehen wir Ihnen, beginnend von der Formulierung des Anmeldetextes über die Erstellung der Zeichnungen bis hin zum Zusammenstellen der Einreichungsunterlagen und dem Stellen der notwendigen Anträge sowie der Zahlung der Gebühren, von Anfang an zur Seite.

Mit dem Tag der Einreichung einer Patentanmeldung kann sich der Anmelder seine Idee insoweit absichern, dass er gegenüber Dritten, die eventuell eine gleiche oder ähnliche Idee später zum Schutzrecht anmelden, die früheren Rechte vorweisen kann.

Aus der Anmeldung erwirbt der Anmelder das so genannte „Prioritätsrecht“, durch welches es ihm möglich ist, innerhalb eines Jahres nach der Einreichung der prioritätsbegründenden Anmeldung Folgeanmeldungen (beispielsweise im Ausland) unter Nutzung des frühen Zeitrangs seiner Erstanmeldung vorzunehmen. Hierfür stehen wir weltweit mit Patentanwaltsbüros in Kontakt, sodass wir in Abhängigkeit von Ihren Wünschen und Erfordernissen in den verschiedensten Ländern der Welt Patentschutz für Sie erlangen können, ohne dass Sie selbst einen Auslandsanwalt beauftragen müssen.

Merke:Es ist in jedem Fall wichtig, dass der Erfinder seine Erfindung anderen Personen vor der Einreichung der Patentanmeldung weder schriftlich noch mündlich mitteilt. Sollte dies jedoch, beispielsweise zur Herstellung eines Prototypen, unbedingt erforderlich sein, empfiehlt es dringend, vorher eine Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Auch nach der Patenterteilung machen wir uns für Sie und Ihre Erfindung stark.

Dies betrifft unter anderem die Aufrechterhaltung Ihres Patentes, die Beratung zu Regelungen zum Arbeitnehmererfinderrecht und in Lizenzfragen sowie auch die Verteidigung und Durchsetzung Ihres Patentes in Einspruchs-, Patentverletzungs- und Patentnichtigkeitsverfahren.