Marken
Das Markenrecht schützt angemeldete und eingetragene Marken, durch Benutzung erworbene Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben. Marken können national (beispielsweise nur mit Wirkung für Deutschland), als Gemeinschaftsmarken (mit Wirkung für die Europäische Gemeinschaft) oder auch als Internationale Marken angemeldet und registriert werden.
Eine Marke kann grundsätzlich unendlich lange aufrechterhalten werden. Sie gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht, woraus er Dritten, die nicht über ältere Rechte verfügen, die Benutzung der durch die Marke geschützten Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr verbieten kann.
Aus der Erstanmeldung einer Marke erwächst dem Anmelder ein Prioritätsrecht, wodurch er innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmeldetag Folgeanmeldungen seiner Marke in anderen Ländern oder Regionen unter Nutzung des frühen Zeitrangs seiner Erstanmeldung vornehmen kann.
Da unsere Kanzlei weltweit mit Markenanwälten in Verbindung steht, können wir alle notwendigen Schritte veranlassen, um Ihre Marke auch im Ausland schützen zu können.
Bei der Markenanmeldung entscheidet sich der Anmelder, in welchen Waren- und Dienstleistungsklassen die angemeldete Marke geschützt werden soll. Bei der Anmeldung Ihrer Marke erstellen wir ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und erledigen auch sonst sämtliche Formalitäten für Sie, die mit der Einreichung der Markenanmeldung, der Durchsetzung der Markeneintragung beim Amt sowie der Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Marke gegenüber Dritten verbunden sind.